Anspruch / Nachweise für die Bildungsprämie
Folgende Dokumente müssen zum Beratungsgespräch vorgelegt werden:
- Einwilligungserklärung nach §4a Bundesdatenschutzgesetz (zu erhalten bei dem Beratungsgespräch)
- Amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- Letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind
Im Gespräch sind folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:
- Einwilligungserklärung nach §4a Bundesdatenschutzgesetz
- Selbsterklärung über den Erwerbsstatus
Es ist pro Person ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich.