Zum Hauptinhalt springen

Anspruch / Nachweise für die Bildungsprämie

Folgende Dokumente müssen zum Beratungsgespräch vorgelegt werden:

  1. Einwilligungserklärung nach §4a Bundesdatenschutzgesetz (zu erhalten bei dem Beratungsgespräch)
     
  2. Amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
     
  3. Letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
     
  4. ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind


Im Gespräch sind folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:

  1. Einwilligungserklärung nach §4a Bundesdatenschutzgesetz
     
  2. Selbsterklärung über den Erwerbsstatus


Es ist pro Person ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich.

21.11.24 13:19:53