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Ausbildereignung
Auf Grundlage der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren aller Aspekte der Berufsausbildung im betrieblichen Umfeld. Die Eignung ist nach § 2 AEVO in einer Prüfung (schriftlicher und praktischer Teil) nachzuweisen.

In diesem Vorbereitungslehrgangs erwerben Sie, aufbauend auf Ihrem beruflichen Wissen, in 6 Tagen die nötigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und bereiten sich intensiv auf die Kammerprüfung vor.

 

Teil 1: Recht in der Ausbildungspraxis

Teil 2: Pädagogisches Handeln in der Ausbildung

Teil 3: Prüfungsvorbereitung

 

Für Absolvent:innen der IHK Aufstiegsfortbildungen (Fachwirte:innen) ist die erfolgreiche AEVO-Prüfung eine Zusatzqualifikation. Sie sind dabei vom schriftlichen Teil der Prüfung befreit.

 

Der Lehrgang eignet sich auch als Qualifizierungsmodell nach dem Bildungszeitgesetz.

 

Hinweis:

Für diesen Kurs hat die Volkshochschule Esslingen eine Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt.

 

30 % bzw.70 % Zuschuss zur Kursgebühr sind möglich, wenn das Ministerium unseren Antrag bewilligt.

 

Ein Zuschuss von 30 % der Kursgebühr ist möglich, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft.

- Sie sind Unternehmer/-in oder Freiberufler/-in.

- Sie sind Existenzgründer/-in oder gründungswillig.

- Sie sind Wiedereinsteiger/-in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).

 

70 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus das 55. Lebensjahre vollendet oder keinen Berufsabschluss haben.

Material

Bitte mitbringen: Arbeitsgesetze - aktuelle Ausgabe

Kurstermine 6

  •  
    Ort / Raum
    • 1
    • Montag, 10. Februar 2025
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
    1 Montag 10. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
    • 2
    • Dienstag, 11. Februar 2025
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
    2 Dienstag 11. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
    • 3
    • Mittwoch, 12. Februar 2025
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
    3 Mittwoch 12. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
    • 4
    • Donnerstag, 13. Februar 2025
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
    4 Donnerstag 13. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
    • 5
    • Freitag, 14. Februar 2025
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
    5 Freitag 14. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
    • 6
    • Freitag, 21. Februar 2025
    • 08:00 – 16:30 Uhr
    • Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
    6 Freitag 21. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar

Ausbildereignung
Auf Grundlage der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren aller Aspekte der Berufsausbildung im betrieblichen Umfeld. Die Eignung ist nach § 2 AEVO in einer Prüfung (schriftlicher und praktischer Teil) nachzuweisen.

In diesem Vorbereitungslehrgangs erwerben Sie, aufbauend auf Ihrem beruflichen Wissen, in 6 Tagen die nötigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und bereiten sich intensiv auf die Kammerprüfung vor.

 

Teil 1: Recht in der Ausbildungspraxis

Teil 2: Pädagogisches Handeln in der Ausbildung

Teil 3: Prüfungsvorbereitung

 

Für Absolvent:innen der IHK Aufstiegsfortbildungen (Fachwirte:innen) ist die erfolgreiche AEVO-Prüfung eine Zusatzqualifikation. Sie sind dabei vom schriftlichen Teil der Prüfung befreit.

 

Der Lehrgang eignet sich auch als Qualifizierungsmodell nach dem Bildungszeitgesetz.

 

Hinweis:

Für diesen Kurs hat die Volkshochschule Esslingen eine Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt.

 

30 % bzw.70 % Zuschuss zur Kursgebühr sind möglich, wenn das Ministerium unseren Antrag bewilligt.

 

Ein Zuschuss von 30 % der Kursgebühr ist möglich, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft.

- Sie sind Unternehmer/-in oder Freiberufler/-in.

- Sie sind Existenzgründer/-in oder gründungswillig.

- Sie sind Wiedereinsteiger/-in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).

 

70 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus das 55. Lebensjahre vollendet oder keinen Berufsabschluss haben.

Material

Bitte mitbringen: Arbeitsgesetze - aktuelle Ausgabe

30.12.24 18:13:46