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Ausbildereignung
Auf Grundlage der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren aller Aspekte der Berufsausbildung im betrieblichen Umfeld. Die Eignung ist nach § 2 AEVO in einer Prüfung (schriftlicher und praktischer Teil) nachzuweisen.
In diesem Vorbereitungslehrgangs erwerben Sie, aufbauend auf Ihrem beruflichen Wissen, in 6 Tagen die nötigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und bereiten sich intensiv auf die Kammerprüfung vor.
Teil 1: Recht in der Ausbildungspraxis
Teil 2: Pädagogisches Handeln in der Ausbildung
Teil 3: Prüfungsvorbereitung
Für Absolvent:innen der IHK Aufstiegsfortbildungen (Fachwirte:innen) ist die erfolgreiche AEVO-Prüfung eine Zusatzqualifikation. Sie sind dabei vom schriftlichen Teil der Prüfung befreit.
Der Lehrgang eignet sich auch als Qualifizierungsmodell nach dem Bildungszeitgesetz.
Hinweis:
Für diesen Kurs hat die Volkshochschule Esslingen eine Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt.
30 % bzw.70 % Zuschuss zur Kursgebühr sind möglich, wenn das Ministerium unseren Antrag bewilligt.
Ein Zuschuss von 30 % der Kursgebühr ist möglich, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft.
- Sie sind Unternehmer/-in oder Freiberufler/-in.
- Sie sind Existenzgründer/-in oder gründungswillig.
- Sie sind Wiedereinsteiger/-in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).
70 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus das 55. Lebensjahre vollendet oder keinen Berufsabschluss haben.
Material
Bitte mitbringen: Arbeitsgesetze - aktuelle Ausgabe
Kurstermine 6
-
Ort / Raum
-
- 1
- Montag, 10. Februar 2025
- 08:00 – 16:30 Uhr
- Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
1 Montag 10. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar -
- 2
- Dienstag, 11. Februar 2025
- 08:00 – 16:30 Uhr
- Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
2 Dienstag 11. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar -
- 3
- Mittwoch, 12. Februar 2025
- 08:00 – 16:30 Uhr
- Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
3 Mittwoch 12. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar -
- 4
- Donnerstag, 13. Februar 2025
- 08:00 – 16:30 Uhr
- Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
4 Donnerstag 13. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar -
- 5
- Freitag, 14. Februar 2025
- 08:00 – 16:30 Uhr
- Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
5 Freitag 14. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar -
- 6
- Freitag, 21. Februar 2025
- 08:00 – 16:30 Uhr
- Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
6 Freitag 21. Februar 2025 08:00 – 16:30 Uhr Esslingen, vhs-Haus, R. 5.03 Seminar
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Ausbildereignung
Auf Grundlage der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren aller Aspekte der Berufsausbildung im betrieblichen Umfeld. Die Eignung ist nach § 2 AEVO in einer Prüfung (schriftlicher und praktischer Teil) nachzuweisen.
In diesem Vorbereitungslehrgangs erwerben Sie, aufbauend auf Ihrem beruflichen Wissen, in 6 Tagen die nötigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und bereiten sich intensiv auf die Kammerprüfung vor.
Teil 1: Recht in der Ausbildungspraxis
Teil 2: Pädagogisches Handeln in der Ausbildung
Teil 3: Prüfungsvorbereitung
Für Absolvent:innen der IHK Aufstiegsfortbildungen (Fachwirte:innen) ist die erfolgreiche AEVO-Prüfung eine Zusatzqualifikation. Sie sind dabei vom schriftlichen Teil der Prüfung befreit.
Der Lehrgang eignet sich auch als Qualifizierungsmodell nach dem Bildungszeitgesetz.
Hinweis:
Für diesen Kurs hat die Volkshochschule Esslingen eine Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt.
30 % bzw.70 % Zuschuss zur Kursgebühr sind möglich, wenn das Ministerium unseren Antrag bewilligt.
Ein Zuschuss von 30 % der Kursgebühr ist möglich, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft.
- Sie sind Unternehmer/-in oder Freiberufler/-in.
- Sie sind Existenzgründer/-in oder gründungswillig.
- Sie sind Wiedereinsteiger/-in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).
70 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus das 55. Lebensjahre vollendet oder keinen Berufsabschluss haben.
Material
Bitte mitbringen: Arbeitsgesetze - aktuelle Ausgabe
-
- Kursnummer: K330100
-
StartMo. 10.02.2025
08:00 UhrEndeFr. 21.02.2025
16:30 Uhr