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Informationen zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine aus-reichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
 
 
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
 
Die VHS Esslingen bietet ab Juni 2017 die Basismodule B1-B2 und B2-C1 an. Diese Module bestehen aus jeweils 300 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Neben der Grammatik lernen Sie vor allem den Wortschatz, den Sie für ihren Beruf benötigen, damit Sie sich mit Kollegen und den Vorgesetzten verständigen können und mit Kunden in Kontakt treten können.
 
Welches Sprachmodul für Sie das richtige ist, stellt der Kursträger in einem Test vor Modulbeginn fest.
 
 
Wie kann ich an einem Basismodul teilnehmen?
Es gibt zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Verpflichtung/Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter

Sie werden durch die zuständige Agentur für Arbeit (AA) /das Jobcenter (JC) zur Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zugelassen, wenn Sie
 

  • ausbildungssuchend gemeldet sind.
  • arbeitsuchend gemeldet sind.
  • arbeitslos gemeldet sind.
  • oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden

 
Dies geschieht entweder in Form einer Berechtigung oder in Form einer Verpflichtung. Damit können sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden.


Möglichkeit 2: Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und
 

  • zurzeit eine Ausbildung absolvieren.
  • begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder.
  • für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen.
  • für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.

 
Wenn Sie durch das Bundesamt berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Berechtigung). Mit der Berechtigung können Sie sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden. Ihre Berechtigung zu einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist maximal 3 Monate gültig.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung unbedingt den Berechtigungsschein bzw. die Verpflichtung im Original mit. Ohne diese Unterlagen kann keine Anmeldung erfolgen. Wir teilen Ihnen direkt bei der Anmeldung den voraussichtlichen Beginn des Moduls mit.
 
Das Modul sollte nicht später als vier Wochen nach Ihrer Anmeldung beginnen. Kommt in dieser Zeit kein berufsbezogenes Deutschsprachmodul zustande, werden Sie anderen Kursträger vermittelt. In diesem Fall erhalten Sie von uns die Original-Berechtigung wieder zurück. Diese Berechtigung legen Sie dem neuen Kursträger vor.
 
 
Gibt es einen Abschlusstest?
Alle Module, die an der VHS Esslingen angeboten werden, enden mit einem Sprachtest, der sog. Zertifikatsprüfung. Sollten Sie die Zertifikatsprüfung nicht bestehen, besteht die Möglichkeit, den Test einmal zu wiederholen. Die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung (auch die einmalige Wiederholung) ist kostenlos.
 
 
Kann ich ein Modul wiederholen?
Wenn Sie im Abschlusstest keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen konnten, können Sie einmal das besuchte Sprachmodul wiederholen, wenn, ohne eine erneute Teilnahme am Modul, das Bestehen des Abschlusstestes nicht zu erwarten ist. Für die einmalige Wiederholung eines Moduls muss eine neue Teilnahmeberechtigung vom JC/AA/BAMF erteilt werden.
 
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Hülya Lahor
Telefon: 0711 55021-310,
E-Mail: huelya.lahor@vhs-esslingen.de
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.bamf.de.

21.11.24 09:49:30